Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NAVIORA GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NAVIORA GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der NAVIORA GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Eventdienstleistungen, Dekoration, Catering und verwandten Leistungen.


  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter kommt zustande, wenn die Offerte vom Kunden schriftlich bestätigt wird oder der Kunde die Leistungen in Anspruch nimmt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  1. Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Offerte und Leistungsbeschreibung. Dazu können gehören:

  • Eventplanung und -organisation

  • Dekoration & Eventdesign

  • Aufbau, Abbau und Betreuung vor Ort

  • Koordination von Drittanbietern (Catering, Musik, Technik, Location)

  • Kleinere Cateringlösungen (Apéros, Buffets, Snacks)


  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Events notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, insbesondere:

  • Anzahl der Teilnehmer (spätestens 10 Tage vor Event)

  • Menu- und Getränkewünsche, Bestuhlungspläne, technische Anforderungen

  • Zeitlicher Ablaufplan

  • Hinweise zu besonderen Anforderungen oder Einschränkungen der Location


  1. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive MwSt.

  • 50 % Anzahlung 7 Tage nach Auftragserteilung, Restzahlung 10 Tage nach Eventschluss.

  • Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäss Schweizer Recht an.

  • Preisänderungen aufgrund von Materialmangel oder Preiserhöhungen bei Drittanbietern sind vorbehalten.


  1. Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Berechnung erfolgt gestaffelt nach Datum:

  • Bis 30 Tage vor Event: 30 % der vereinbarten Leistungen

  • Bis 20 Tage vor Event: 50 % der vereinbarten Leistungen

  • Bis 10 Tage vor Event: 100 % der vereinbarten Leistungen

Bereits bestellte Fremdleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


  1. Änderungen durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich vor, Leistungen in Abstimmung mit dem Kunden geringfügig anzupassen, z. B. aufgrund Lieferengpässen, unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt.


  1. Drittanbieter / Vermittlung

  • Der Anbieter kann notwendige Leistungen Dritter einbeziehen.

  • Der Kunde schliesst Verträge mit Dritten direkt ab, soweit vereinbart.

  • Für die Vermittlung erhebt der Anbieter eine Organisationsgebühr von 12 % der Fremdleistung.


  1. Aufbau, Abbau, Infrastruktur

  • Zugang zur Location muss termingerecht ermöglicht werden.

  • Technische Ausstattung, Mobiliar oder Dekoration dürfen nur durch den Anbieter oder beauftragte Dritte montiert werden.

  • Schäden an der Location durch Aufbau/Abbau gehen zu Lasten des Kunden.


  1. Haftung und Versicherung

  • Der Kunde haftet für Schäden an Material, Mobiliar, Dekoration und der Location, soweit diese vom Kunden verursacht wurden.

  • Der Anbieter haftet nur für nachweislich durch eigenes Verschulden entstandene Schäden.

  • Witterungsbedingte Einschränkungen, Ausfälle von Drittanbietern oder höhere Gewalt sind von der Haftung ausgeschlossen.


  1. . Sicherheitsbestimmungen

  • Feuerpolizeiliche Vorschriften der Location sind einzuhalten.

  • Notausgänge und Fluchtwege müssen frei bleiben.

  • Jegliches Feuerwerk, Pyrotechnik oder offenes Feuer bedarf ausdrücklicher Genehmigung.


  1. Eigentumsvorbehalt

Alle vom Anbieter bereitgestellten Materialien, Dekorationen und Einrichtungen bleiben Eigentum der NAVIORA GmbH und sind nach Ende des Events vollständig zurückzugeben.


  1. . Gerichtsstand und Recht

  • Es gilt Schweizer Recht.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der NAVIORA GmbH in Gossau SG.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.12.2026 in Kraft und gelten für alle Aufträge bis auf Widerruf.