Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NAVIORA GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NAVIORA GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der NAVIORA GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Eventdienstleistungen, Dekoration, Catering und verwandten Leistungen.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter kommt zustande, wenn die Offerte vom Kunden schriftlich bestätigt wird oder der Kunde die Leistungen in Anspruch nimmt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Offerte und Leistungsbeschreibung. Dazu können gehören:
Eventplanung und -organisation
Dekoration & Eventdesign
Aufbau, Abbau und Betreuung vor Ort
Koordination von Drittanbietern (Catering, Musik, Technik, Location)
Kleinere Cateringlösungen (Apéros, Buffets, Snacks)
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Events notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, insbesondere:
Anzahl der Teilnehmer (spätestens 10 Tage vor Event)
Menu- und Getränkewünsche, Bestuhlungspläne, technische Anforderungen
Zeitlicher Ablaufplan
Hinweise zu besonderen Anforderungen oder Einschränkungen der Location
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive MwSt.
50 % Anzahlung 7 Tage nach Auftragserteilung, Restzahlung 10 Tage nach Eventschluss.
Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäss Schweizer Recht an.
Preisänderungen aufgrund von Materialmangel oder Preiserhöhungen bei Drittanbietern sind vorbehalten.
Stornierungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Berechnung erfolgt gestaffelt nach Datum:
Bis 30 Tage vor Event: 30 % der vereinbarten Leistungen
Bis 20 Tage vor Event: 50 % der vereinbarten Leistungen
Bis 10 Tage vor Event: 100 % der vereinbarten Leistungen
Bereits bestellte Fremdleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Änderungen durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich vor, Leistungen in Abstimmung mit dem Kunden geringfügig anzupassen, z. B. aufgrund Lieferengpässen, unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt.
Drittanbieter / Vermittlung
Der Anbieter kann notwendige Leistungen Dritter einbeziehen.
Der Kunde schliesst Verträge mit Dritten direkt ab, soweit vereinbart.
Für die Vermittlung erhebt der Anbieter eine Organisationsgebühr von 12 % der Fremdleistung.
Aufbau, Abbau, Infrastruktur
Zugang zur Location muss termingerecht ermöglicht werden.
Technische Ausstattung, Mobiliar oder Dekoration dürfen nur durch den Anbieter oder beauftragte Dritte montiert werden.
Schäden an der Location durch Aufbau/Abbau gehen zu Lasten des Kunden.
Haftung und Versicherung
Der Kunde haftet für Schäden an Material, Mobiliar, Dekoration und der Location, soweit diese vom Kunden verursacht wurden.
Der Anbieter haftet nur für nachweislich durch eigenes Verschulden entstandene Schäden.
Witterungsbedingte Einschränkungen, Ausfälle von Drittanbietern oder höhere Gewalt sind von der Haftung ausgeschlossen.
. Sicherheitsbestimmungen
Feuerpolizeiliche Vorschriften der Location sind einzuhalten.
Notausgänge und Fluchtwege müssen frei bleiben.
Jegliches Feuerwerk, Pyrotechnik oder offenes Feuer bedarf ausdrücklicher Genehmigung.
Eigentumsvorbehalt
Alle vom Anbieter bereitgestellten Materialien, Dekorationen und Einrichtungen bleiben Eigentum der NAVIORA GmbH und sind nach Ende des Events vollständig zurückzugeben.
. Gerichtsstand und Recht
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der NAVIORA GmbH in Gossau SG.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Inkrafttreten
Diese AGB treten am 01.12.2026 in Kraft und gelten für alle Aufträge bis auf Widerruf.